1️⃣ 📌Ab dem 1. Juli besteht keine Verpflichtung zum Homeoffice (Homeoffice)
► Regelungen wie die Heimarbeitspflicht (Homeoffice) und die Einschränkungen während der „Notbremse“ vom 1.07.2021 entfallen.
► Eine mögliche Neuzulassung des Gesetzes im Herbst hängt laut Regierung von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab.
2️⃣ 📌Digitaler Impfausweis
► Der digitale EU-Impfausweis wurde eingeführt.Pünktlich zur Reisesaison wird am Donnerstag, den 1.07., der digitale Impfausweis der EU offiziell vorgestellt.
► Das Zertifikat ermöglicht Ihnen, einfacher und sicherer in der EU zu reisen und weist nach, dass Sie in den letzten 6 Monaten geimpft, negativ getestet oder von Covid-19 geheilt wurden.Das digitale Zertifikat kann europaweit über einen QR-Code gelesen werden.
► Dieses System läuft 12 Monate und deckt alle 27 EU-Staaten ab.
3️⃣ Unterstützungszahlungen werden erhöht
► Die Unterhaltsrente wird für das erste Kind auf 443,57 Euro und für das zweite bis fünfte Kind auf 262,65 Euro erhöht.
4️⃣ Renten in Ostdeutschland werden leicht erhöht
► Ab 1. Juli steigen die Renten in Ostdeutschland um 0,72 %.
► Damit erhöht sich der aktuelle Wert der Rente für die neuen Bundesländer um 33,47 Euro.
4️⃣ Der Mindestlohn wird erhöht
► Der gesetzliche Mindestlohn wird ab 1. Juli um 10 Cent erhöht.
► Weitere Erhöhungen sind stufenweise geplant, bis zum 1. Januar 2022 auf 9,82 Euro und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
► Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn gelten für Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten nach Beendigung der Arbeitslosigkeit.
5️⃣ 📌Neue Regeln für die KfW-Förderung
► Wer ein Haus baut oder renoviert und dafür Bundeszuschüsse erhalten will, muss ab dem 1. Juli neue Regeln beachten. Aktuell gilt die neue „Bundesförderung für effizientes Bauen“ (BEG), die mehrere Programme der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ablöst.
► Damit soll die Förderung attraktiver gemacht werden und es muss ein einziger Antrag gestellt werden.
6️⃣ 📌Einige Einwegprodukte aus Plastik sind verboten
► Viele Einweg-Plastikprodukte werden in Deutschland ab dem 3. Juli verboten. Einwegbesteck, Strohhalme und Ohrstöpsel aus Plastik werden verboten und durch biologisch abbaubare ersetzt.
► Vorhandene Waren können weiterhin verkauft werden.
7️⃣ 📌Kinoöffnungen bundesweit
► Kinos werden nach Monaten wiedereröffnet, in denen die Kinos aufgrund der aufgrund der Pandemie erlassenen Beschränkungen mehr geschlossen waren.
📌Der Glücksspielstaatsvertrag tritt in Kraft
► Ab Anfang Juli sind Online-Poker und Online-Roulette nach einheitlichen nationalen Regeln erlaubt.
Der neue Glücksspielstaatsvertrag tritt in Kraft: Er soll ein deutschlandweit einheitliches Schutzniveau für Spieler und Jugendliche ermöglichen.
► Für Online-Glücksspiele wird zukünftig ein Spielkonto benötigt. Dazu müssen sich Spieler identifizieren und authentifizieren.
► Spieler dürfen grundsätzlich bis zu 1000 Euro pro Monat auf das Spielkonto einzahlen und diesen Betrag verwenden.
9️⃣ 📌Das Ende der 3G-„Ära“
► Deutsche Telekom und Vodafone schließen zum 30. Juni ihre Netze der dritten Generation (3G oder UMTS).
► Betroffen sind Kunden, die ein sehr altes Smartphone nutzen oder einen Vertrag haben, der den neuen 4G / LTE-Standard nicht beinhaltet.
► Telefonate oder klassische SMS sind nicht betroffen.
🔟 📌Änderungen in der Aktivität des Online-Handels
Der Juli hält für Online-Shopper eine unangenehme Überraschung bereit.
► Für Waren, die nicht aus der EU importiert werden, entfällt die Freigrenze von 22 Euro. Bisher mussten Käufer für Produkte aus den USA, China oder Großbritannien nur bezahlen, wenn der Materialwert mehr als 22 Euro betrug.
► Für den zusätzlich erhobenen Zoll selbst gilt weiterhin eine Freigrenze von 150 EUR.
1️⃣1️⃣ 📌 Pfändungsschutz Höhere Freigrenzen ab 1. Juli 2021:
► Die Corona-Krise erhöht die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland. Allerdings umfasst die Zahl der privaten Schuldner weit mehr Personen als die in Insolvenzverfahren. Wer Schulden bezahlen muss, hat immer einen gesetzlich garantierten Betrag, den Gläubiger nicht fordern dürfen. Es ist gesetzlich vor Beschlagnahme geschützt.
► Ab dem 1. Juli 2021 hat der Gesetzgeber die Grenze der Beschlagnahmefreiheit erhöht und ab Anfang 2022 die Liste der nicht wahrnehmbaren Gegenstände erweitert. Seit der letzten Anpassung im Juli 2019 beträgt die Pfändungsfreigrenze 1.179,99 Euro / Person unangreifbares Gehalt.
► Am 1. Juli 2021 steigt sie um 6,28 %. Konkret bedeutet dies einen unanfechtbaren Betrag von 1 252,64 EUR.
► Dies gilt für einen Schuldner, der keine Unterhaltspflicht hat. Hat ein Schuldner Unterhaltspflichten, erhöhen sich die Freigrenzen entsprechend der Anzahl der Kinder.
Quelle:
Luara Cozma
🌐 https://amp.zdf.de /.../ rente-einwegplastik-gluecksspiel ...
🌐 https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/aenderungen.../
Gisa & Robert
Huthloff