Neue Corona-Regeln

20 November 2021

Das haben Bund und Länder beschlossen

 

 

2G bei neuem Schwellenwert

 

Wer künftig im Restaurant Schnitzel essen und es im Fitnessstudio wieder abtrainieren will, muss  geimpft oder genesen sein. Künftig gilt flächendeckend 2G, wenn ein Schwellenwert überschritten wird. Entscheidend ist nicht die  7-Tage-Inzidenz, sondern die sogenannte " Hospitalisierungsrate".
Das bedeutet: Werden in einem Bundesland täglich drei  Covid-Patienten pro 100.000 Einwohner ins Krankenhaus aufgenommen, gilt 2G - so lange, bis der Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen wieder unter den Schwellenwert 3 fällt. Maßgeblich ist der 7-Tage-Schnitt, er wird zum Beispiel in der  Corona-Warn-App angezeigt. In Thüringen ist der Wert  laut RKI derzeit am höchsten mit 18,5.
Betroffen sind auch Kinos, Theater, Hotels, Frisöre oder Bordelle. Ausgenommen ist nur, was zur Daseinsvorsorge zählt. Zum Arzt, in die Apotheke oder in den Supermarkt kommt man auch ohne Impfung. Allerdings gelten hier natürlich weiterhin Hygieneregeln wie die Maskenpflicht für alle. Zur Erinnerung: Masken gehören auch über die Nase.
 

2G plus

 

Din sechs Covid-Patienten pro 100.000 Einwohner ins Krankenhaus eingeliefert, gilt 2G plus.e 2G-Regel kann verschärft werden, wenn sich die Corona-Lage in einem Bundesland weiter zuspitzt. Werde

Das bedeutet: Wer am  öffentlichen Leben teilnehmen will, braucht zusätzlich zum Impf- oder Genesenenzertifikat einen negativen Corona-Test, ein Schnelltest reicht in der Regel. Betroffen sind vor allem Clubs, Diskotheken und Bars (Party also dann nicht mehr ohne Test). Fitnessstudios oder Hotels werden in diesem Zusammenhang nicht explizit erwähnt.
 

3G in Bus, Bahn und Zug

 

Wer künftig in Berlin U-Bahn fahren will, wer den Bus von Bonn-Bad Godesberg nach Sankt Augustin nehmen will oder wer im ICE von Erfurt nach München sitzt: Für  Busse, Bahnen und Züge gilt 3G.
Das bedeutet: Im ÖPNV müssen Fahrgäste entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Ein negativer Schnelltest ist 24 Stunden lang gültig. Kontrollen sind stichprobenhaft geplant, vergleichbar mit Fahrscheinkontrollen. Schnelltests für alle sollen kostenlos sein.
 

3G am Arbeitsplatz

 

Wer beruflich Brötchen und Schrippen verkauft, im Büro arbeitet oder in der Bundesliga Fußball spielt, muss künftig geimpft, genesen oder getestet sein. Am Arbeitsplatz gilt 3G und der Arbeitgeber darf die Angestellten fragen, ob sie zum Beispiel geimpft sind.
Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich täglich testen. Der Arbeitgeber muss mindestens zwei Tests pro Woche anbieten. Außerdem sollen Angestellte wenn möglich im Homeoffice arbeiten - wobei Brötchen und Schrippen verkaufen vom Homeoffice aus schwierig sein dürfte.
 
QUELLE : https://amp.zdf.de/nachrichten/politik/corona-bund-laender-konferenz-2g-3g-bus-bahn-100.html?fbclid=IwAR2Zku_u00Mm6CKlStvW9aiSuXEXRDAIZO51HP-tIH6WzC0m7oSsgbv4c4Q
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