Fragen und Antworten zum Kinderbonus 2021 (Întrebări și răspunsuri)
1.Wann wird der Kinderbonus ausgezahlt?
Der Kinderbonus in Höhe von 150 Euro wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Mai 2021 ausgezahlt.
2.Wer erhält den Kinderbonus?
Der Kinderbonus wird für alle Kinder gezahlt, für die im Jahr 2021 für mindestens einen Kalendermonat Anspruch auf Kindergeld besteht. Für den Kinderbonus gelten im Wesentlichen die gleichen Vorschriften wie für das Kindergeld.
3.Muss der Kinderbonus beantragt werden?
Nein, der Kinderbonus muss grundsätzlich nicht beantragt werden.
Der Kinderbonus wird in der Regel automatisch von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt.
Für im Jahr 2021 Neugeborene, für die bisher weder Kindergeld noch Kinderbonus festgesetzt und ausgezahlt wurden, genügt der Antrag auf Kindergeld.
4.Welcher Elternteil bekommt den Kinderbonus, wenn die Eltern getrennt leben?
Bei getrennt lebenden Eltern wird der Kinderbonus auf das Konto des Elternteils ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält.
5.Kann der Kinderbonus gepfändet werden?
Der Anspruch auf das Kindergeld und somit auch auf den Kinderbonus kann grundsätzlich nicht gepfändet werden.
6.Wird der Kinderbonus auf Sozialleistungen angerechnet?
Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.
Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.
Quelle : Laura Cozma &
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/finanzielle-unterstuetzung/faq-kinderbonus/faq-kinderbonus-corona-2021-auszahlung-156686?view&fbclid=IwAR3b2_4rS
Gisa & Robert
Huthloff