Alle erwerbstätigen und einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten eine „einmalige Energiepreispauschale“ in Höhe von 300 Euro (brutto). Bei Arbeitnehmern wird der Betrag nach Gehalt gezahlt. Nur Arbeitnehmer, deren zu versteuerndes Einkommen unter der Grundgrenze von rund 10.000 € bleibt, profitieren vom vollen Betrag.
Bei Selbständigen wird die Einkommensteuervorauszahlung nur einmal um diesen Betrag gekürzt. Somit unterliegt diese Pauschale der persönlichen Einkommensteuer, was dazu führt, dass Steuerpflichtige mit höherem Einkommen am Ende weniger erhalten als Steuerpflichtige mit niedrigerem Einkommen.
➜ Die Höhe des Zuschusses ist für Wohngeldempfänger gestaffelt: 270 Euro für eine Person, 350 Euro für zwei Personen, 70 Euro für jede weitere Person. Studierende und Auszubildende erhalten 230 Euro. Die Zahlung erfolgt automatisch und sollte die Empfänger im Laufe des Sommers erreichen.
Zusätzlich zum Kindergeld wird im Juli über die Familienkassen eine Einmalzahlung von 100 Euro für jedes Kind ausgezahlt.
Dieser Kinderbonus wird mit dem Kinderfreibetrag verrechnet.
➜ Sozialhilfeempfänger erhalten 200 Euro. Zusätzlich erhalten Kinder mit besonderem Förderbedarf ab dem 1. Juli monatlich 20 Euro.
Im Juni, Juli und August wird die Besteuerung von Benzin und Diesel gesenkt, soweit die EU-Vorschriften dies zulassen. Das Bundesfinanzministerium hat errechnet, dass sich dadurch der Steuersatz für Benzin um 29,55 Cent und für Diesel um 14,04 Cent senkt.
Vom 1. Juni bis 31. August kostet das Monatsticket für den Nah- und Regionalverkehr nur 9 Euro.
Als Fernpendler gelten Personen, die mehr als 21 Kilometer (Hin- und Rückweg) zwischen Wohnung und Arbeitsstätte pendeln.
Für das Jahr 2022 profitieren Langstreckenpendler ab Kilometer 21 von einer Pauschale von 38 Cent pro Kilometer und Arbeitstag.
Dabei spielt es keine Rolle, welches Transportmittel verwendet wird. Bei Entfernungen unter 21 Kilometern bleiben die bisherigen 30 Cent erhalten. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen.
Es gibt ein staatlich festgelegtes Existenzminimum, für das keine Einkommensteuer gezahlt wird. Dieser sogenannte Grundfreibetrag wurde um 363 Euro erhöht und beträgt ab dem 1. Januar 2022 aktuell 10.347 Euro je Einkommensteuerzahler.
Die Pauschale für Arbeitnehmer wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen
Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu fördern, trat im Jahr 2000 das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Sie regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen in das Stromnetz und garantiert Erzeugern feste Einspeisetarife. Da die Marktpreise für Ökostrom unter diesen Garantiepreisen liegen, wird den Kunden die EEG-Umlage in Höhe von 3.723 Cent pro Kilowattstunde über die Stromrechnung zur Deckung der Differenz verrechnet.
Diese Gebühr wird am 1. Juli entfernt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Netzbetreiber den gesamten Betrag an die Kunden überweisen.
Quelle: Laura Cozma und BR24
https://www.br.de/.../entlastungspaket-fuer-die-buerger...
Gisa & Robert
Huthloff